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Studienvorbereitung (SVA)

Ansprechpartner Herr Alexander Zolotarev                                                  
Sprechzeiten: Do. 12.00-13.00 Uhr
Tel.: 02226 9219-34
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Anmeldeformular SVA


Richtlinien zur Ausbildung

1. Zielsetzung

Förderung von überdurchschnittlich begabten Schülerinnen und Schülern zur Vorbereitung auf die Anforderungen einer Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule.
 

2. Aufnahme

Eintrittsalter: 14 Jahre oder später; über einen früheren Eintritt entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Lehrkraft.
Aufnahmeprüfung: Einmal pro Jahr, in der  Regel im Mai oder Juni. Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem Vorspiel im Hauptfach von 10-15 min. mit Werken aus mindestens zwei verschiedenen Stilepochen. Auf dem Hauptinstrument/ Gesang sind dabei Leistungen im oberen Mittelstufenbereich  (M2, Lehrplan VDM) nachzuweisen.
 

3. Ausbildung

Es sind die folgenden vier Fächer (Unterricht wöchentlich) zu belegen: 
a) Hauptfach: instrumental oder vokal (Gesang) 
    Externe Belegung ist möglich.
b) Klavier (falls nicht Hauptinstrument)
    bei Hauptfach Klavier: ein Melodieinstrument, Gitarre, Schlagzeug oder Gesang
    Unterrichtsform: 30 min. wöchentlich
    Über Ausnahmeregelungen berät und entscheidet die Schulleitung
    Externe Belegung ist möglich.
c) Musiklehre und Hörerziehung
d) Ensembleteilnahme
    Die Teilnahme an einem Ensemblefach der Musikschule ist verpflichtend.
    Eine externe Teilnahme ist möglich, bedarf aber der Genehmigung der Schulleitung.
 

4. Zwischenprüfungen

Termin wie Aufnahmeprüfung
Die Teilnehmer werden vor einer Kommission von Musikschullehrkräften sowie evtl. auch externen Fachleuten in den beiden Instrumental-/ Vokalfächern geprüft. 
a) Das Hauptfachprogramm soll 10-15 min. umfassen und Stücke aus mindestens zwei verschiedenen Stilepochen  beinhalten.
     Zusätzlich wird eine Blattspielaufgabe gestellt.
b) Das Vorspiel im Nebenfach soll 1-2 Stücke mit einer Gesamtdauer von ca. 5 min. umfassen.
    Der Stilbereich kann frei gewählt werden.  
    In den beiden Instrumental/- Vokalfächern sowie in " Musiklehre und Hörerziehung" sind jährlich angemessene Fortschritte nachzuweisen.
    Dabei muss eine künstlerische Perspektive für das Bestehen einer Hochschulaufnahmeprüfung  erkennbar werden.
c) Die Prüfung im Fach Musiktheorie umfasst einen schriftlichen Teil (an einem Termin vor den künstlerischen Prüfungen zu absolvieren)
    und einen praktischen Teil (zusammen mit den Instrumental / Vokalprüfungen). 
 

5. Zeugnisse

Die Teilnehmenden erhalten jährlich nach den Aufnahme- bzw. Zwischenprüfungen ein schriftliches Zeugnis. 
Die Benotung des Hauptfachs erfolgt in Anlehnung an die Bewertung des Wettbewerbs "Jugend musiziert", also unter Berücksichtigung des Alters, aber unabhängig vom angestrebten Studiengang.
Die Gewichtung der 4 Prüfungsteile ist dabei analog einer späteren Hochschulaufnahmeprüfung  wie folgt:
•    Hauptfach:  x  4
•    Blattspiel: x  1
•    Nebenfach:  x  2
•    Musiktheorie:  x 3     
 

6. Gebühren

•    Hauptfach : gebührenpflichtig. 
•    Nebenfach: 50% Ermäßigung für maximal 4 Jahre
•    Theorie: gebührenfrei
•    Ensemblefach: gebührenfrei

Die Gebührenhöhe richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Musikschule.


7. Verschiedenes

a) Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, an Vorspielen und Konzerten der Musikschule, solistisch und im Ensemble, ist verpflichtend.
    Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen im Unterricht kann zum Ausschluss aus der SVA führen.
b) Die Teilnahme an Konzerten und Auftritten außerhalb der Musikschule ist mit der Fachlehrkraft abzustimmen.
    Die Leitung der SVA ist zu informieren.
c) Die regelmäßige Teilnahme an den Wettbewerben "Jugend musiziert" und "Musizierende Jugend im Rhein/Sieg-Kreis" wird empfohlen.
 

8. Allgemeine Hinweise für eine Hochschul-Aufnahmeprüfung 

a) Die Anforderungen einer Hochschul-Aufnahmeprüfung unterscheiden sich sehr stark je nach Studiengang und nach Hochschulprofil.
    Deshalb kann keine sichere Korrelation gegeben werden zwischen den Noten der Zwischenprüfung und den Chancen bei einer
    Hochschulaufnahmeprüfung.
b) Vor einer Aufnahmeprüfung sollte sich der Kandidat/die Kandidatin auf der Homepage der jeweiligen Hochschule / Universität genauestens
     über die Anforderungen informieren. Empfohlen wird eine Bewerbung bei mehreren Instituten, außerdem eine persönliche Kontaktaufnahme vorab.
c) Bei Fragen stehen die Fachlehrkräfte der Musikschule wie auch die Leitung der SVA gerne zur Verfügung.