Kursdetails
222-1112 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Beginn | Mi., 14.09.2022, 19:00 - 21:00 Uhr |
Kursgebühr | 5,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Dr. iur. Guido Kordel LL.M. (Chicago)
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„Zum 1. Januar 2023 wird das Recht der Betreuung und Vormundschaft im Gesetz neu geregelt. Neu ist dabei auch, dass zum ersten Mal eine begrenzte gegenseitige Bevollmächtigung von Eheleuten gilt, wenn ein Vorsorgefall eintritt. Diese automatisch wirkende Ehegattenvollmacht gilt jedoch nur für ein halbes Jahr und entfällt danach. Der Referent erklärt, wie Sie mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dauerhaft vorsorgen können. Er ist seit vielen Jahren in der notariellen Praxis tätig und veröffentlicht regelmäßig in der juristischen Fachliteratur zum Thema.“
Kursort
Gemeinschaftsgrundschule Merl, Raum 1
Zypressenweg 2
53340 Meckenheim
Termine
Datum
1. Termin am 14.09.2022
Uhrzeit
19:00 - 21:00 Uhr
Ort
Ort:
Zypressenweg 2,
Gemeinschaftsgrundschule Merl, Raum 1