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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

in der Fassung vom 01.12.2019
 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Volkshochschule (nachfolgend VHS) des VHS-Zweckverbandes Voreifel ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Städte Meckenheim und Rheinbach sowie der Gemeinde Swisttal im Sinne des § 8 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der §§ 2, 10 ff. des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (WbG NRW). Träger dieser Weiterbildungseinrichtung ist der VHS-Zweckverband Voreifel.
(2) Die VHS dient der Weiterbildung von Erwachsenen ab 16 Jahren und nimmt in diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr.
(3) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der VHS, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden, jedoch nicht gegenüber Teilnehmern, die der VHS von Sozialleistungsträgern (ARGE, Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc.) zugewiesen werden.
(4) Für die musikalische Ausbildung im Bereich Musik des VHS-Zweckverbandes Voreifel gelten gesonderte Vorschriften.
(5) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und diverse Beteiligte und für juristische Personen.
(6) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem den Verbraucher zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts Anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, E-Post). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.


§ 2 Veranstaltungsformen

(1) Die VHS führt Veranstaltungen wie z. B. Kurse, Lehrgänge, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte, bedarfsorientierte Sonderschulungen, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Integrationskurse (fortlaufende Kurse) und andere Veranstaltungsformate wie z. B. Studienreisen, Bildungsurlaube, Exkursionen, Ausstellungen und Seminare oder Vorträge (Einzelveranstaltung) durch.
(2) Studienreisen, Exkursionen und Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner aufweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
(3) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort, Kursgröße und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
 

§ 3 Anmeldung / Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich und stellt kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Zu allen Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, soweit nichts Anderweitiges im Programm gekennzeichnet ist. Die Anmeldung kann auch über das Online-Anmeldeformular der VHS erfolgen.
(3) Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes. Die Anmeldung wird von der VHS nicht bestätigt. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn keine schriftliche Absage seitens der VHS erteilt wird.
(4) Der Vertragsschluss steht seitens der VHS unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die jeweilige Veranstaltung.
(5) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben oder hat die Veranstaltung bereits begonnen, so bedarf die Anmeldung, die bei der VHS erst nach Anmeldeschluss eingeht, einer ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens der VHS.
(6) Bei Bus-Exkursionen und von der VHS organisierten Studienreisen kommt der Vertrag nur durch schriftliche Annahmeerklärung durch die VHS zu Stande.
(7) Bei über die VHS angebotenen Studienreisen kommt der Vertrag nur durch schriftliche Annahmeerklärung durch den Veranstalter zu Stande.
(8) Auf das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte wird ausdrücklich hingewiesen, beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung am Ende der AGB.
 

§ 4 Vertragspartner und Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Dieser ist der VHS namentlich zu nennen. Eine Änderung des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf ihre Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den Teilnehmer (dritte Person) gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die VHS darf die Teilnahme von sachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen abhängig machen. Die Vollendung des 15. Lebensjahres ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Die VHS kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.
(4) Die Durchführung einer Veranstaltung ist abhängig vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl. Soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, beträgt sie grundsätzlich sieben vollzahlende Personen.
(5) Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen kann auf eine im Einzelfall festzustellende und anzukündigende Höchstteilnehmerzahl begrenzt werden. Geht die Anmeldung nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl ein, so wird der Vertragspartner auf eine Warteliste aufgenommen. Hierüber informiert die VHS den Vertragspartner. Dieser hat dann seinerseits gegenüber der VHS innerhalb von fünf Werktagen zu erklären, ob er weiterhin auf einen freien Platz warten will, oder ob er von der Warteliste gestrichen werden soll. Erfolgt keine Mitteilung des Vertragspartners, verbleibt dieser automatisch auf der Warteliste.
 

§ 5 Veranstaltungsentgelte / Gebühren

(1) Die Veranstaltungsentgelte und Gebührennachlässe ergeben sich grundsätzlich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Gebührenordnung der VHS. Zusätzlich sind die jeweils aktuellen Ankündigungen der Veranstaltungen seitens der VHS im Programmheft, Aushang etc. zu beachten.
(2) Bei fortlaufenden Kursen wird die Gebühr nach dem zweiten Veranstaltungstermin fällig. Richtet sich eine Gebühr nach der Teilnehmerzahl, so ist die Teilnehmerzahl am zweiten Kurstermin bestimmend.
(3) Bei Einzelveranstaltungen (z. B. Bus-Exkursionen, Studienfahrten und Vorträgen) wird die Gebühr mit dem Vertragsschluss fällig und ist je nach Programmankündigung im Vorfeld mittels Banküberweisung zu entrichten.
(4) Bei entgeltfreien Führungen (z. B. Betriebsbesichtigungen) wird in der Regel eine VHS-Pauschale in Höhe von fünf Euro für die entstehenden Verwaltungskosten erhoben.
(5) Studienreisen und Exkursionen sind nicht ermäßigungsfähig. Weiterhin nicht ermäßigungsfähig sind besonders kalkulierte Veranstaltungen; diese sind in der Regel entsprechend kenntlich gemacht.
(6) Ermäßigungen sind nur möglich, wenn diese eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden und mit der VHS abgeklärt worden sind.
(7) Von einer Ermäßigung sind in jedem Fall ausgeschlossen: Prüfungsgebühren, Teilnehmernachweise, Präventionskurse, im Entgelt enthaltene Lehrmittel sowie speziell ausgewiesene Veranstaltungen.
 

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1) Die VHS zieht grundsätzlich bei allen Veranstaltungen (insbesondere bei fortlaufenden Kursen, Wochenendseminaren und Exkursionen) die Gebühr per SEPA-Lastschriftverfahren ein.
Vorabankündigung (Pre-Notification):
Der VHS-Zweckverband zieht die fälligen Gebühren grundsätzlich am 20. Tag des auf den Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn folgenden Monats ein. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug zum nächsten Werktag.
In abweichenden Fällen erfolgt eine gesonderte Vorabankündigung fünf Tage vor Einzug der Gebühren. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug zum nächsten Werktag.
(2) Bei Vortragsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbaren Einzelveranstaltungen sind die Gebühren vor der Veranstaltung ausnahmsweise bar zu bezahlen, wenn dies im Programmheft bei diesen Veranstaltungen entsprechend gekennzeichnet wurde.
(3) Für mehrtägige Studienfahrten wird das SEPA-Lastschriftverfahren nicht angewandt. Die Teilnehmer erhalten entsprechende Zahlungsaufforderungen des Veranstalters.
 

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die Durchführung einer Veranstaltung ist abhängig vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl. Soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, beträgt sie grundsätzlich sieben vollzahlende Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten und informiert den Vertragspartner rechtzeitig von dem Ausfall der Veranstaltung. In begründeten Einzelfällen kann die Teilnehmerzahl von der VHS geändert werden. Es bleibt der VHS unbenommen, mit ihrem Vertragspartner Veranstaltungen in Kleingruppen bei erhöhtem Entgelt zu vereinbaren.
(2) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn eine Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleiters angekündigt wurde.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleiters), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, wird dem Vertragspartner das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
(4) Wird das geschuldete Entgelt des Teilnehmers nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.
(5) In den Fällen des § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann die VHS den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund i. S. d. § 314 Absatz 1 BGB liegt insbesondere in den Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung des Verhaltens und Androhung der Kündigung durch den Veranstaltungsleiter, insbesondere Störung der Veranstaltung durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Veranstaltungsleiter, gegenüber Teilnehmern    oder Beschäftigten und Beauftragten der VHS, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
(6) Die VHS ist berechtigt statt einer Kündigung auch einen Ausschluss von einer Veranstaltungseinheit gegenüber dem Teilnehmer auszusprechen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
 

§ 8 Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Kündigungen des Vertragspartners sind bis zu einer Woche vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit möglich. Hiervon abweichende Regelungen sind dem Programmheft zu entnehmen. Die Kündigung ist an die VHS-Geschäftsstelle zu richten und bedarf der Schriftform.
(2) Kurzfristige Kündigungen – weniger als eine Woche vor Beginn von Kursen und Einzelveranstaltungen - sind möglich. Es wird hierbei eine Gebühr in Höhe von 50 Prozent der Kurs-/Veranstaltungsgebühr fällig, mindestens 5,- €. Die Abmeldung ist an die VHS-Geschäftsstelle zu richten und bedarf der Schriftform. Geht die Kündigung nach der jeweiligen Frist bei der VHS-Verwaltung eingeht, ist das volle Entgelt für die Veranstaltung zu zahlen.
(3) Bei Bildungsurlauben kann der Vertragspartner, sofern in der Programmankündigung keine andere Frist genannt ist, den Vertrag bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich kündigen und vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein kostenfreier Rücktritt grundsätzlich nicht mehr möglich und es wird Ihnen das volle Entgelt in Rechnung gestellt.
(4) Bei Tagesexkursionen gilt der o. a. Absatz (3) sinngemäß.
(5) Im Falle eines Rücktrittes bei mehrtägigen Studienfahrten, bei denen die VHS selbst Veranstalter ist, gelten folgende Bestimmungen:
• erfolgt der Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn, werden 25% des Reisepreises fällig,
• erfolgt der Rücktritt bis 4 Tage vor Reisebeginn, werden 50% des Reisepreises fällig,
• erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Tage vor Reisebeginn, ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung (soweit nicht bereits in den Reiseleistungen enthalten) abzuschließen.
Ein Rücktritt bei mehrtägigen Studienfahrten, bei denen die VHS nicht Veranstalter ist, ist direkt an den Veranstalter zu richten; es gelten hierfür die Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters.
(6) Eine Abmeldung beim Kursleiter oder ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Kündigung.
(7) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beinträchtigen, hat der Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(8) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesen Fällen wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
(9) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er evtl. bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzugeben.
 

§ 9 Haftung / Regelung von Schadensersatzansprüchen

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
wenn die VHS schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck dieses Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten),
bei einer schuldhaften Verletzung von Leib, Leben, Körper oder Gesundheit.
Die VHS haftet nicht für von den Teilnehmenden mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, IT-Ausstattung oder Arbeitswerkzeug und -materialien.
 

§ 10 Aufrechenbarkeit und Abtretbarkeit

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
 

§ 11 Schlussbestimmungen

Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden auf Tonträger in den Veranstaltungen ist nicht gestattet. Empfangenes Lehrmaterial darf ohne schriftliche Genehmigung der VHS oder des Veranstaltungsleitenden nicht vervielfältigt, verbreitet oder auf sonstige Weise öffentlich wiedergegeben werden.
 

§ 12 Datenschutz

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) gestattet. Der Vertragspartner kann jederzeit widersprechen bzw. widerrufen.
 

§ 13 Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht gem. § 355 BGB

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. 3Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. 4Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. 5Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. 2Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts Anderes bestimmt ist.
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. 2Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung.

Der Widerruf ist zu richten an:
VHS-Zweckverband Voreifel
Geschäftsstelle VHS
Koblenzer Str. 21
53359 Rheinbach
E-Mail: info@vhs-voreifel.de
Tel.: 02226 9219 - 20
 

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung die sich aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster Widerrufsformular:

Betrifft gem. BGB außerhalb unserer Geschäftsstelle geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge, bei denen der Vertragsabschluss mittels Telefon, Telefax, Briefwechsel, E-Mail oder Internet zu Stande kam.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus senden Sie es bitte an:

VHS-Zweckverband Voreifel
Geschäftsstelle VHS
Koblenzer Str. 6
53359 Rheinbach
E-Mail: info@vhs-voreifel.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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